EGV

  1. Die Notifizierungspflicht gemäß Artikel 93 Abs. 3 EGV bleibt aber in jedem Fall bestehen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Angesichts der unmittelbaren Anwendbarkeit des Art. 93 III 3 EGV ist zu bezweifeln, ob die Richtlinienbestimmung für Vergabeverfahren gültig ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Im April kommenden Jahres geht dann der neue Einsatzgruppenversorger (EGV) "Berlin", der mit 20 000 Tonnen größte Marineneubau, in die Erprobung. ( Quelle: Welt 1999)
  4. In Flensburg steht für Januar 2001 die Kiellegung des zweiten EGV bevor, der den Namen "Frankfurt am Main" erhält und voraussichtlich ab Mitte 2002 in Kiel stationiert sein wird. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  5. Nach Art. 104b des EG-Vertrags (EGV) muß zwar in der EWU kein Mitgliedsland für die Schulden eines anderen haften. ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
  6. Damit wird auch verwiesen auf die Art. 1 EGKSV, EGV und EAGV, durch welche die Gemeinschaften jeweils zwischen den "Hohen Vertragsparteien gegründet" wurden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)