Die EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) war ohnehin ein Fremdwort.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Die Ausweisung Minderjähriger verstoße gegen völkerrechtliche Vereinbarungen wie die UN-Kinderkonvention und die EMRK.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)