Der Beteiligungsgeber haftet im Schadensfalle, also beispielsweise der Insolvenz des beteiligungsnehmenden Unternehmens, nur in Höhe von 50 Prozent (beim KfW-Beteiligungsfonds Ost) bzw. 40 Prozent (ERP-Innovationsprogramm) für den aufgenommenen Kredit.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Die Zusagen für das ERP-Innovationsprogramm erreichten 17,5 Mio. Euro und das KfW-Risikokapitalprogramm 33,5 Mio. Euro.
( Quelle: Welt 1999)