Dreister noch ist die Behauptung, es bestehe kein Widerspruch zum ESchG, da Präimplantationsdiagnostik auf "die Herbeiführung der Schwangerschaft" und ein Kind abziele, das einen bestimmten Gendefekt nicht habe.
( Quelle: FREITAG 1999)
Ferner dürfen nach Paragraph 1 Abs. 2 ESchG in Deutschland Embryonen erzeugt werden, um eine Schwangerschaft herbeizuführen.
( Quelle: Welt 1999)
Das ESchG verbietet die Herstellung embyonaler Stammzellen zu Forschungszwecken, nicht aber ihren Import.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 28.05.2001)
Auch die Annahme, wann die embryonale Totipotenz erlösche - die Fähigkeit der Einzelzellen, einen biologisch ganzen Menschen auszubilden - zielt gegen das ESchG.
( Quelle: FREITAG 1999)