Außerdem dürften Beitrittsländer nur EU- Mitglied werden, wenn sie Rechtstaatlichkeit sowie den Respekt der Menschenrechte garantieren könnten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 04.11.2005)
Seit Land 1972 EU- Mitglied wurde, versuchten Europa-GegnerInnen bei jedem neuen Integrationsschritt eine verfassungsgerichtliche Entscheidung darüber herbeizuführen, wo eigentlich die Grenzen für die Aufgabe nationaler Souveränität verlaufen.
( Quelle: TAZ 1997)
Es gebe keinerlei Verpflichtung für Ankara, das EU- Mitglied Zypern vor Aufnahme der EU-Erweiterungsverhandlungen völkerrechtlich verbindlich anzuerkennen.
( Quelle: Die Welt vom 30.08.2005)