EU- Mitgliedsstaaten

  1. Das Lomé-Folgeabkommen kann auf EU-Seite nur mit Zustimmung der nationalen Parlamente der EU- Mitgliedsstaaten in Kraft treten. ( Quelle: Junge Welt 1999)
  2. Nationale Beschlüsse bleiben weiterhin eine Angelegenheit der 49 Mitglieder, wobei die Ligen der EU- Mitgliedsstaaten, darunter auch die Bundesliga, dem Beispiel spätestens für die kommenden Saison folgen werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)