EU-Chemikalienagentur

  1. Demnach muss ein Unternehmen, das weniger als 100 Tonnen von einer bestimmten Chemikalie herstellt, zunächst nur die Grunddaten der Substanz an die neu zu schaffende EU-Chemikalienagentur liefern. ( Quelle: Aachener Nachrichten vom 18.11.2005)