Laut Gesetz darf dieser Grenzwert höchstens an 35 Tagen im Jahr überschritten werden, sonst liegt ein Verstoß gegen die EU-Feinstaubrichtlinie vor.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 31.03.2005)
Das Bundesumweltministerium lehnt eine Lockerung der EU-Feinstaubrichtlinie ab.
( Quelle: Die Welt vom 23.09.2005)