EU-Feinstaubrichtlinie

  1. Laut Gesetz darf dieser Grenzwert höchstens an 35 Tagen im Jahr überschritten werden, sonst liegt ein Verstoß gegen die EU-Feinstaubrichtlinie vor. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 31.03.2005)
  2. Das Bundesumweltministerium lehnt eine Lockerung der EU-Feinstaubrichtlinie ab. ( Quelle: Die Welt vom 23.09.2005)