EU-Hoheitsgewässer

  1. Das für diesen Tankertyp eingeführte Transportverbot für Schweröle soll für sämtliche EU-Hoheitsgewässer sowie auch für solche Tanker gelten, die unter einer EU-Flagge in anderen Gewässern unterwegs sind. ( Quelle: Netzeitung vom 28.03.2003)