EU-Justizminister auf die mindestens sechsmonatige Speicherung aller Handy- und Internetverbindungen sowie E-Mail-Kontakte am Montag einen verfassungswidrigen Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis.
( Quelle: Handelsblatt vom 06.12.2005)
Nach monatelangem Ringen haben sich die EU-Justizminister auf einen Minimal-Kompromiss zur systematischen Speicherung von Telefon- und Internetdaten geeinigt.
( Quelle: Handelsblatt vom 03.12.2005)
Minimal-Kompromiss statt großem Durchbruch: Bei der Sammlung von Telefon- und Internetdaten zur Terrorbekämpfung haben sich die EU-Justizminister nur auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt.
( Quelle: Frankenpost vom 03.12.2005)
Die EU-Justizminister haben sich auf ihrer Sitzung in Brüssel im Prinzip darauf verständigt, eine große Zahl von Straftaten dem EU-Haftbefehl, das heißt einem vereinfachten und beschleunigten Auslieferungsverfahren, zu unterwerfen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 17.11.2001)
Der Rat der EU-Justizminister will, dass die Verbindungsdaten zwischen sechs und 24 Monaten aufbewahrt werden (auf Antrag der Mitgliedsländer auch länger).
( Quelle: Tagesschau vom 15.12.2005)