EU-Partnerstaat

  1. Aus außenpolitischen, also übergeordneten Gründen darf der EU-Partnerstaat Deutschland nicht den Eindruck erwecken, er lasse die Zügel der finanzpolitischen Stabilität schleifen, um sich dem Opfergang in die europäische Währungsunion zu entwinden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)