Dabei räumten die Volksvertreter ein, den EU-Rahmenbeschluss zum europäischen Haftbefehl mehr oder weniger ungeprüft durchgewinkt zu haben.
( Quelle: Handelsblatt vom 20.07.2005)
Nach den Worten der Karlsruher Richter hat der deutsche Gesetzgeber die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft, die der EU-Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2002 für den Schutz der Grundrechte deutscher Tatverdächtiger biete.
( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 20.07.2005)
Wie der Sprecher des Bundesjustizministeriums gegenüber tagesschau.de sagte, soll der entsprechende EU-Rahmenbeschluss Ende 2005 vorliegen.
( Quelle: Tagesschau vom 14.03.2005)
Der EU-Rahmenbeschluss lasse für diesen Schutz genügend Spielraum.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.07.2005)
Deshalb wolle Frattini den Plan für einen EU-Rahmenbeschluss gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit neu beleben.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.01.2005)