Nach Auffassung des Berliner Senates kann Brandenburg die im Jahr 2000 gebildete gemeinsame Arbeitsmarktregion, durch die damals die nach EU-Sätzen möglichen Fördersätze im Umland auf Berliner Niveau herabgesetzt wurden, gar nicht einseitig aufkündigen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 27.05.2005)