Nach dem sogenannten Belgischen Modell könnten Schweine aus Beständen, die über 30 Tage lang in Beobachtungsgebieten gesperrt waren, mit EU-Stempel als 'voll genußtauglich' eingestuft und vermarktet werden, teilte das Agrarministerium in Bonn mit.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)