EU-Tierseuchenschutzordnung

  1. Weitere Voraussetzung: Wegen der EU-Tierseuchenschutzordnung müssen die Tiere mindestens sechs Monate in Tschechien, Polen oder Ungarn Zwischenstation machen, bevor sie in den Freistaat dürfen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)