Im EU-Verhaltenskodex, der die Leitlinie für Waffenlieferungen aus europäischen Ländern sein soll, wird ja auch die Menschenrechtssituation als entscheidendes Kriterium benannt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.12.2004)
Der EU-Verhaltenskodex zum Beispiel verbietet eine Ausfuhrgenehmigung, wenn die betreffende Waffe konkret zur "internen Repression" verwendet werden darf.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)