Den Wunsch des BDI, die Fusionskontrolle nach EU-Vorbild nur noch auf die Fälle zu beschränken, in denen der Erwerber die "Kontrolle" - in der Regel die Mehrheit - über ein anderes Unternehmen gewinnt, erhörte Rexrodt nicht.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)