EU-Vorschrift

  1. Die EU-Vorschrift gilt aber nur für Kontenguthaben und Forderungen auf Namensschuldverschreibungen (zum Beispiel Sparbriefe). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.02.2002)
  2. Das daraus gewonnene Öl muß dann laut EU-Vorschrift in der Industrie zur Herstellung von Treib- oder Schmierstoffen verwendet werden. ( Quelle: TAZ 1996)