Die EU-Vorschrift gilt aber nur für Kontenguthaben und Forderungen auf Namensschuldverschreibungen (zum Beispiel Sparbriefe).
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.02.2002)
Das daraus gewonnene Öl muß dann laut EU-Vorschrift in der Industrie zur Herstellung von Treib- oder Schmierstoffen verwendet werden.
( Quelle: TAZ 1996)