EWG-Übereinkommens

  1. Bezüglich der Gerichtsbarkeit erläuterte Radicati di Brozolo einige Regelungen des Brüsseler EWG-Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelsachen (EuGVÜ) (7): ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)