Bezüglich der Gerichtsbarkeit erläuterte Radicati di Brozolo einige Regelungen des Brüsseler EWG-Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelsachen (EuGVÜ) (7):
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)