Analysten hatten im Schnitt für das Quartal mit einem Ebitda von 105 Mio. Euro sowie einem Umsatz von 486 Mio. Euro gerechnet.
( Quelle: N-TV Online vom 14.08.2004)
Das Ebitda - der Ertrag vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen - wird in der Telekommunikationsbranche oft als Kenngröße herangezogen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 07.03.2002)
Ricke rechnet deshalb für T-Com in diesem Jahr mit einem zusätzlichen Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) von 100 Mio. Euro.
( Quelle: Die Welt Online vom 15.08.2003)
Mannesmann erwartet nach eigenen Angaben im Telekommunikationsbereich bis 2003 eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Goodwill-Amortisation (Ebitda) von über 30 Prozent.
( Quelle: )
Das entspräche dem 14,7fachen Ebitda, noch mehr, als Japan Tobacco 1999 für RJ Reynolds hinblättern musste.
( Quelle: Financial Times Deutschland 2002)
Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) der Mutter stieg um 13,2 Prozent auf 6,9 Milliarden Euro und das Ebitda bei Orange um 41 Prozent auf 2,3 Milliarden Euro.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.09.2002)
Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) der Mutter stieg um 13,2 Prozent auf 6,9 Milliarden Euro und das Ebitda bei Orange um 41 Prozent auf 2,3 Milliarden Euro.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.09.2002)
In der Pro Sieben Sat 1 Media AG selbst nahm das Ebitda in den ersten neun Monaten 2001 um 22,7 Prozent auf 224,4 Mio. DM ab, die Marge reduzierte sich auf 8,1 (10) Prozent.
( Quelle: Die Welt 2001)
Denn für das laufende Jahr haben die Schweizer beim Gewinn vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (Ebitda) eine Nullrunde angekündigt und damit bei den Anlegern zunächst für eine gewisse Enttäuschung gesorgt.
( Quelle: Die Welt Online vom 30.03.2002)
Vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (Ebitda) sank das Ergebnis von RWE im Jahresvergleich um vier Prozent auf 3,329 Milliarden Euro, legte im Kerngeschäft jedoch um 6,5 Prozent zu.
( Quelle: Netzeitung vom 13.08.2002)