Eckertz: "Das heißt, es wird geprüft, ob der Betroffene nicht vielleicht einen Arbeitsplatz, Unterhaltszahlungen von Familienangehörigen oder Leistungen von anderen Trägern erhalten könnte".
( Quelle: DIE WELT 2000)
Eckertz betonte, daß es nach dem gültigen "Strahlenschutzvorsorgesetz" einem Bundesland allerdings nicht mehr gestattet sei, Empfehlungen wie in der Zeit nach Tschernobyl abzugeben.
( Quelle: TAZ 1990)