Für maximal diese Summe oder 90 Prozent der Anlage kommt die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) unabhängig vom Insolvenzverwalter auf.
( Quelle: Die Welt vom 06.10.2005)
Die Position, die EdW müsse bei Veruntreuung nicht zahlen, sei laut Begründung des Entschädigungsgesetzes aber unzutreffend, zitiert der Infobrief einen Experten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 31.03.2005)