Die zum Nachteil der Bauwilligen zumeist angewendete Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) widerspreche EU-Recht, erläutert die Präsidentin des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (Vzbv), Edda Müller.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.04.2004)