Ehebeginn

  1. Der Mann behauptet, bei Ehebeginn 6000 DM Barguthaben besessen zu haben, was die Frau bestreitet. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Mit Ehebeginn besteht nach deutschem Recht zwischen den Ehegatten eine Zugewinngemeinschaft, falls nichts anderes vereinbart wurde. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)