Der Mann behauptet, bei Ehebeginn 6000 DM Barguthaben besessen zu haben, was die Frau bestreitet.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Mit Ehebeginn besteht nach deutschem Recht zwischen den Ehegatten eine Zugewinngemeinschaft, falls nichts anderes vereinbart wurde.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)