Ehegatten

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  1. Sind jedoch beide Ehepartner berufstätig und nimmt einer der Ehegatten am neuen Familienwohnsitz einen Job an, während der andere am früheren Wohnort bleibt, werden die Kosten anerkannt. ( Quelle: Welt 1996)
  2. Deshalb kann auch in einer konfessionsverschiedenen Ehe ein ev. Kirchensteuerbescheid nur gegenüber dem Ehegatten ergehen, der der ev. Kirche mitgliedschaftlich angehört. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Derzeit sind 5616 Mark des zu versteuernden Einkommens für Ledige (Grundtarif) und 11 232 Mark für zusammenveranlagte Ehegatten (Splittingtarif) für alle Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen steuerbefreit, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  4. Von den oft selbst alten und kranken Ehegatten? ( Quelle: Tagesspiegel vom 05.01.2004)
  5. Die Erweiterung des Aufenthaltsrechts für geschiedene Ehegatten sowie Änderungen beim Einbürgerungsrecht enthielten 'unter dem Deckmantel sprachlicher Vereinfachung' tatsächlich Verschärfungen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  6. Ausländer mit achtjährigem rechtsmäßigen Aufenthalt sollen einen Anspruch auf Einbürgerung erhalten, ohne die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen, desgleichen Ehegatten nach dreijährigem Aufenthalt und zweijähriger Ehe. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  7. Hinter diesem Urteil steht, dass ein Ehegatte, der nicht selbst für sich sorgen kann, gegen den geschiedenen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt hat. ( Quelle: Tagesspiegel vom 17.01.2004)
  8. Die meisten davon dienen dazu, in geltenden Gesetzen - vom Sozialrecht bis hin zum Fahrlehrergesetz - jeweils der Erwähnung von Ehegatten die Formulierung "oder Lebenspartner" hinzuzufügen. ( Quelle: )
  9. Im Mai-Entwurf ist vorgesehen, den Übergang privater Vermögen durch eine kräftige Erhöhung der Freibeträge zu entlasten: Diese sollten für überlebende Ehegatten von 250 000 auf eine Mio. DM und für Kinder von 90 000 auf 750 000 DM erhöht werden. ( Quelle: Welt 1996)
  10. Dieses gilt gleichermaßen für Eltern, deren Kinder - etwa vor ihren Augen - bei Verkehrsunfällen getötet werden, wie auch für verwaiste Kinder oder Ehegatten, deren Eltern bzw. Partner durch Fremdverschulden ums Leben kommen. ( Quelle: DIE WELT 2001)
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