Ehegatten

  1. Außerhalb des Verkehrsbereiches erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf den Ehegatten und die minderjährigen Kinder. ( Quelle: Richtig versichert von A-Z; UB Media)
  2. Der Staat hält zweimal die Hand auf, wenn ein Nachlaß zuerst auf den länger lebenden Ehegatten und später noch einmal auf die Kinder übergeht. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  3. Sie berufen sich auf Untersuchungen, nach denen der bestehende Freibetrag von 600 000 Mark für Ehegatten völlig ausreichend ist. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 28.03.2001)
  4. Ein gemeinschaftliches Testament können dagegen nur Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner verfassen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 06.09.2002)
  5. Bislang berechnete sich der Unterhalt nach der so genannten Anrechnungsmethode: Das bereinigte Einkommen des Alleinverdieners wurde nach der Scheidung auf beide Ehegatten aufgeteilt, hiervon ein neues Einkommen der Frau aber voll abgezogen. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  6. Die Nebeneinkünfte aus Vermietung oder Kapitalerträgen dürfen insgesamt im Jahr 18 000 Mark (9000 Euro ab 2002) und bei Ehegatten 36 000 (18 000 Euro) nicht übersteigen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 18.05.2002)
  7. Nach ihr ist die Anwendung der §§ 2113 ff. BGB durch Anordnung einer Vollerbenstellung des überlebenden Ehegatten überwindbar (12). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  8. Dabei würden Ehegatten individuell besteuert mit Abzug eines Unterhaltsbetrages, der mindestens 27.000 Mark beträgt. ( Quelle: )
  9. So wird die Frage des Haftungsmaßstabs unter Ehegatten (§ 1359 BGB) ausschließlich unter dem Aspekt erörtert, welche Ansprüche die "mitfahrende Ehefrau gegen den Ehemann" geltend machen kann. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Seit längerem wird offen die Frage gestellt, ob Teresa Heinz Kerry ihrem Ehegatten nicht viel eher schadet als nützt. ( Quelle: Tagesspiegel vom 26.01.2004)