Ehegatten

  1. Dasselbe gilt für den überlebenden Ehegatten, wenn das vom Verstorbenen angesammelte Kapital auf einen geförderten Sparvertrag des Ehegatten übertragen wird und die Ehegatten zum Zeitpunkt des Todesfalles nicht dau-ernd ge-trennt gelebt haben. ( Quelle: Die Welt 2001)
  2. Die Pflicht zur Abgabe besteht auch, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer von ihnen nach Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 22.05.2002)
  3. Dies ist nicht problematisch, solange beide Ehegatten in der Wohnung wohnen bleiben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  4. Fragen der gegenseitigen Zurechnung von Wissenselementen oder Verhaltensweisen stellen sich schon deswegen nicht, weil das Rechtsgeschäft nicht teilbar ist und sein Erfolg die Erfüllung des Erwerbstatbestandes durch beide Ehegatten voraussetzt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Darüber hinaus sollen künftig die Vorausetzungen verschärft werden, unter denen Ehegatten, Kinder und Eltern ohne Vorsorgevollmacht einen Verwandten, der rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, vertreten können. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 12.06.2003)
  6. Ein Nebenjob von Ehegatten ist zukunftig steuerfrei. ( Quelle: Welt 1999)
  7. Für den mit ihm zusammenlebenden Ehegatten kommt in der Regel noch ein Betrag von 1860 Mark (950 Euro) hinzu. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.10.2001)
  8. Trinken, Essen, TV gucken, Autofahren, seinen Ehegatten beschimpfen zum Beispiel. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.02.2004)
  9. Die Mißbrauchsgefahr sei nicht größer oder schwerer bekämpfbar als bei der Arbeitslosen- oder Sozialhilfe, bei denen auf eine Einkommensanrechnung unter dauernd getrennt lebenden Ehegatten von vornherein verzichtet wird. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  10. Und Riester-Fonds sind im Todesfall auf einen Riestervertrag des Ehegatten oder kindergeldberechtigten Kindes übertragbar. ( Quelle: Tagesspiegel vom 23.07.2004)