Ehegatten

  1. Der BGH betonte, dass die ehelichen Lebensverhältnisse nicht nur durch die Einkünfte des erwerbstätigen Ehegatten, sondern auch durch den wirtschaftlichen Wert der Leistungen des anderen Ehegatten im Haushalt mitgeprägt werden. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  2. Die Überwachung vermeintlich untreuer Ehegatten steht noch immer ganz oben auf der Auftragsliste. ( Quelle: Welt 1997)
  3. Konkret schlägt Möller vor, die unter anderem für Ehegatten, Kinder, Enkel und für alle Erben von Betriebsvermögen geltenden Steuersätze um einen Prozentpunkt abzusenken. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 27.04.2001)
  4. Und malen uns noch kurz aus, was wäre, wenn die drei wildgewordenen SPD-Frauen ihre Forderung durchgesetzt hätten und im Familienrecht plötzlich die DDR-Formel stünde: "Beide Ehegatten tragen ihren Anteil..." ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  5. So stehen Bankangestellten bei Tod des Ehegatten zwei Tage Sonderurlaub zu, bei Tod der Eltern und Kinder nur ein Tag. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  6. Solange die genannten Grenzwerte für Wirtschaftswert und außerlandwirtschlaftlichem Einkommen eingehalten werden, erhalten Ehegatten zudem ein generelles Befreiungsrecht, das zunächst bis zum 31. Dezember 1999 ausgeübt werden kann. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  7. Obwohl sich die beiden Ehegatten im Laufe der Jahre zunehmend entfremdet hatten, hatte Frau Sch. nichts unternommen, um klare Verhältnisse zu schaffen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  8. Das OLG Karlsruhe (Nr. 4) ordnet den Ausgleichsanspruch eines Ehegatten bei Verfügungen des anderen Ehegatten über ein Oderkonto nicht dem ehelichen Güterrecht zu, wenn die Ehegatten sich endgültig getrennt haben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  9. Das OLG Karlsruhe (Nr. 4) ordnet den Ausgleichsanspruch eines Ehegatten bei Verfügungen des anderen Ehegatten über ein Oderkonto nicht dem ehelichen Güterrecht zu, wenn die Ehegatten sich endgültig getrennt haben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  10. Das OLG Karlsruhe (Nr. 4) ordnet den Ausgleichsanspruch eines Ehegatten bei Verfügungen des anderen Ehegatten über ein Oderkonto nicht dem ehelichen Güterrecht zu, wenn die Ehegatten sich endgültig getrennt haben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)