Eheinstitute

  1. Eheinstitute, telefonische Kontaktbörsen und Bekanntschaftsanzeigen feiern Hochkonjunktur. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Rechtslage: Laut § 656 BGB dürfen Partner- und Eheinstitute das Geld für ihre Leistungen nicht einklagen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 06.08.2002)