Eheinstitute
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Eheinstitute, telefonische Kontaktbörsen und Bekanntschaftsanzeigen feiern Hochkonjunktur.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
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Rechtslage: Laut § 656 BGB dürfen Partner- und Eheinstitute das Geld für ihre Leistungen nicht einklagen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 06.08.2002)
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