Auch wenn der Sparer sein Geld arbeiten läßt, greift der Staat ab einer gewissen Höhe der Kapitalerträge zu: Jedem Steuerpflichtigen steht ein Sparerfreibetrag von 6000 DM bzw. bei Eheleuten von 12 000 DM zu.
( Quelle: Welt 1995)
Die Kölner Ford-Werke stellen bei der Betriebsrente homosexuelle Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft mit verheirateten Eheleuten gleich.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.02.2003)