Ehenamens

  1. Durch die von Konservativen durchgesetzte Privilegierung des Ehenamens gegenüber dem angestammten Geburtsnamen ist im Gesetzentwurf der Bundesregierung ein Namenswechsel zum gemeinsamen Ehenamen ohne Fristsetzung und auch noch rückwirkend möglich. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)