Durch die von Konservativen durchgesetzte Privilegierung des Ehenamens gegenüber dem angestammten Geburtsnamen ist im Gesetzentwurf der Bundesregierung ein Namenswechsel zum gemeinsamen Ehenamen ohne Fristsetzung und auch noch rückwirkend möglich.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)