Im Jahre 757 erließ der Frankenkönig Pippin ein Gesetz, das die Lepra als Grund für Scheidung und Wiederheirat des gesunden Ehepartners bezeichnete.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Dies gefährde auch das Bleiberecht des unbescholtenen Ehepartners, weil es einer allein oft nicht schaffe, den Lebensunterhalt zu verdienen und die Kinder zu versorgen.
( Quelle: TAZ 1996)
Gisela Frick, die über kein Landtagsmandat verfügt, fuhr schweres Geschütz auf - vom Berufsverbot eines Ehepartners war die Rede.
( Quelle: Welt 1996)
Diese behält im Scheidungsfall die Rechtsfolgen der Gütertrennung bei, bei der Beendigung der Ehe durch den Tod eines Ehepartners wird diese jedoch wie eine normale Zugewinngemeinschaft behandelt.
( Quelle: Die Welt vom 08.08.2005)