Ehepartners

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  1. Im Jahre 757 erließ der Frankenkönig Pippin ein Gesetz, das die Lepra als Grund für Scheidung und Wiederheirat des gesunden Ehepartners bezeichnete. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Dies gefährde auch das Bleiberecht des unbescholtenen Ehepartners, weil es einer allein oft nicht schaffe, den Lebensunterhalt zu verdienen und die Kinder zu versorgen. ( Quelle: TAZ 1996)
  3. Gisela Frick, die über kein Landtagsmandat verfügt, fuhr schweres Geschütz auf - vom Berufsverbot eines Ehepartners war die Rede. ( Quelle: Welt 1996)
  4. Diese behält im Scheidungsfall die Rechtsfolgen der Gütertrennung bei, bei der Beendigung der Ehe durch den Tod eines Ehepartners wird diese jedoch wie eine normale Zugewinngemeinschaft behandelt. ( Quelle: Die Welt vom 08.08.2005)
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