Ebenso hat es das Abkaufen einer erfolgversprechenden Berufung im Ehescheidungsverfahren mißbilligt (RG, JW 1938, 1168; zum ganzen auch Kohte, NJW 1985, 2517 (2525ff.) und OLG Karlsruhe, NJW 1985, 744).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Ihr war vorgeworfen worden, in ihrer früheren Tätigkeit als Rechtsanwältin in einem Ehescheidungsverfahren beide Partner trotz Interessengegensatzes nacheinander vertreten zu haben.
( Quelle: TAZ 1990)