Sicher ist, daß jeder der beiden Partner seinen Namen, den er vor dem Eheschluß führte, behalten darf.
( Quelle: TAZ 1991)
Daß es die "Liebhaberin der Vernunft" mit ihrer psychologischen Schulung am Ende etwas übertreibt, sorgt zwar für reichlich Unruhe, doch aufzuhalten ist der bürgerliche Eheschluß schon nicht mehr.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)