Eheschluß

  1. Sicher ist, daß jeder der beiden Partner seinen Namen, den er vor dem Eheschluß führte, behalten darf. ( Quelle: TAZ 1991)
  2. Daß es die "Liebhaberin der Vernunft" mit ihrer psychologischen Schulung am Ende etwas übertreibt, sorgt zwar für reichlich Unruhe, doch aufzuhalten ist der bürgerliche Eheschluß schon nicht mehr. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)