Weil aber nach katholischer Sitte die Ehe nie ganz aufgelöst werden kann, so will man den Ehestand das Grab der Zärtlichkeit nennen, und darin den Grund des Abscheues der ehelichen Verbindungen.'
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
In den Ehestand darf das Paar allerdings nur treten, wenn das Parlament zuvor das sogenannte "Zustimmungs-Gesetz" verabschiedet hat.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)