Ehrengerichtshofs

  1. Mit diesem am Montag verkündeten Beschluß hob der Senat für Anwaltssachen eine Entscheidung des Ehrengerichtshofs am Berliner Kammergericht auf, der im Juli dieses Jahres Mahlers Antrag auf Wiederzulassung abgelehnt hatte. ( Quelle: TAZ 1987)