Zur Behauptung Eichlers, der früher erklärt hatte, er habe von Hoffmann eine Waffe zugesteckt bekommen, meinte der Zeuge: Ich kann das nicht fassen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)
Auch die Revision Eichlers, der seine Verurteilung insgesamt angefochten hatte, wurde als unbegründet verworfen (Aktenzeichen: 3 StR 207/92).
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)