Wer also Zweifel hat an der Eigenbedarfskündigung des Vermieters, kann auch gegen die Kündigung klagen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Ist die Eigenbedarfskündigung rechtens, spielt es keine Rolle, welche Interessen der Mieter daran hat, in der Wohnung zu bleiben.
( Quelle: Tagesspiegel vom 24.07.2005)
Sind die Gründe des Vermieters nachvollziehbar, dann muss aber der Mieter vor Gericht beweisen, dass die Eigenbedarfskündigung von vornherein missbräuchlich war.
( Quelle: Tagesspiegel vom 29.05.2005)
Eine Wohnung stehe seit eineinhalb Jahren leer, und selbst in den acht Monaten zwischen der Eigenbedarfskündigung und der Klage seien mindestens zwei Wohnungen neu vermietet worden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 03.05.2002)
Darüber hinaus gibt es einige interessante mietrechtliche Vorteile, da im Gegensatz zur fertig erworbenen Eigentumswohnung die zehnjährige Sperrfrist für die Eigenbedarfskündigung nicht gilt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)