Wolle man die bloße Möglichkeit einer Gefährdung als Eignungsmangel für eine Lehrerin werten, sei dafür ein Gesetz nötig.
( Quelle: Tagesspiegel vom 26.09.2003)
Das Tragen religiös oder politisch symbolhafter Kleidungsstücke, Symbole oder anderer Merkmale, die geeignet sind, den Schulfrieden zu stören, werden als "Eignungsmangel" und damit als Einstellungshindernis definiert.
( Quelle: Aachener Nachrichten vom 25.10.2005)