Im politischen Wahlkampf sei der Aufkleber als "Meinungsäußerung" erlaubt, begründete Richter Michael Mauck am Donnerstag eine entsprechende Eil-Entscheidung des Berliner Landgerichts für Zivilstreitigkeiten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Das OLG Düsseldorf hatte in seiner Eil-Entscheidung vor allem bemängelt, dass Tacke der Anhörung des Ministeriums zu E.ON/Ruhrgas fern geblieben sei, obwohl er die Entscheidung zu fällen hatte.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 22.05.2002)