Eilrechtsschutz

  1. Eine Bundestags-Direktwahlkandidatin hatte sich mit ihrem Antrag auf Eilrechtsschutz in Karlsruhe gegen die ihrer Ansicht nach verfassungswidrige Bekanntgabe der vorläufigen Wahlergebnisse am 18.September gewandt. ( Quelle: Tagesspiegel vom 16.09.2005)
  2. Für Klageverfahren liegt sie bei durchschnittlich 18,2 Monaten, für Eilrechtsschutz bei 2,3 Monaten. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.04.2005)