Das Sozialamt könne die Leistungen stufenweise einstellen, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Urteilsbegründung eines Eilverfahrens.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 30.08.2001)
Die Stadt München will bis zum Ende des Eilverfahrens auf eine Abschiebung verzichten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)