Eilverordnungen

  1. "Die Bundesregierung ist nach wie vor auf alles vorbereitet, Eilverordnungen zu weitergehenden Maßnahmen wie Aufstallungsgeboten liegen in der Schublade und können bei Vorliegen einer Gefährdung jederzeit in Kraft gesetzt werden", versicherte Müller. ( Quelle: Die Welt vom 10.10.2005)