Ein Alleinstehender, der sich über eine Rente von 15 000 Euro im Jahr und eine Betriebsrente von 10 000 Euro freuen darf, muss künftig 473 Euro an den Fiskus abtreten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.03.2004)
Ein Alleinstehender mit einem Jahresbrutto-Verdienst von 22 000 Mark oder eine Ehepaar mit einem Jahreseinkommen um 45 000 Mark hat keinen Anspruch mehr auf eine Sozialwohnung mit subventionierten Mietpreis von sieben Mark pro Quadratmeter.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)