Ein-Euro-Job-Programms

  1. Mit der Verantwortlichkeit für die Umsetzung des Ein-Euro-Job-Programms bürge die Wirtschaftsbehörde dafür, daß die Bundesmittel für die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Langzeitarbeitslose sinnvoll ausgegeben werden. ( Quelle: Die Welt vom 02.08.2005)