Ein-Personen-Vorstandes

  1. In diesem Zusammenhang sollte man auch an die Einführung eines "Ein-Personen-Vorstandes" denken, der bei kleinen Genossenschaften ausreicht und billiger ist als die derzeitige Mindestzahl von zwei Vorstandsmitgliedern. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)