Dies hat jetzt das Finanzgericht Münster gegenüber einem Geschäftsmann entschieden, der sich gegen den höheren Ansatz von privaten Fahrten nach der pauschalen "Ein-Prozent-Regelung" wehren wollte.
( Quelle: Handelsblatt vom 14.07.2005)
Zur Bemessung der Privatnutzung kam die Praxis bisher mit der Ein-Prozent-Regelung sehr gut zurecht.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)