Ein-Prozent-Regelung

  1. Dies hat jetzt das Finanzgericht Münster gegenüber einem Geschäftsmann entschieden, der sich gegen den höheren Ansatz von privaten Fahrten nach der pauschalen "Ein-Prozent-Regelung" wehren wollte. ( Quelle: Handelsblatt vom 14.07.2005)
  2. Zur Bemessung der Privatnutzung kam die Praxis bisher mit der Ein-Prozent-Regelung sehr gut zurecht. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)