Ein-Zimmer-Büro

  1. Zudem habe er nach Abrechnung des BBF-Gutachtens sein Ein-Zimmer-Büro in Berlin aufgelöst und sich wieder ausschließlich seiner "Leguan"-Tätigkeit zugewandt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. So ist ein Ein-Zimmer-Büro bei der Stadt höchstens 14 Quadratmeter groß, bei zwei Beschäftigten mißt die Amtsstube 21 Quadratmeter. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)