Einberufungspraxis

  1. Bundesverteidigungsminister Peter Struck (SPD) will gegen das Kölner Gerichtsurteil zur Einberufungspraxis der Bundeswehr Rechtsmittel einlegen. ( Quelle: Abendblatt vom 25.04.2004)
  2. Frankfurter Rundschau: Herr Böhning, Peter Strucks Einberufungspraxis ist legal, sagt das Bundesverwaltungsgericht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.01.2005)
  3. Die Einberufungspraxis der Bundeswehr verstößt nicht gegen das Grundgesetz - sagt das Bundesverwaltungsgericht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 20.01.2005)
  4. Wo die Einberufungspraxis willkürlich wird und angesichts enormer Ausmusterungsund Befreiungsquoten von Wehrgerechtigkeit ohnehin keine Rede mehr sein kann, greifen junge Männer auch zu ganz anderen Tricks. ( Quelle: Spiegel Online vom 06.07.2004)
  5. Das nun aufgehobene Urteil hatte die seit eineinhalb Jahren geltenden Einberufungspraxis der Bundeswehr für rechtswidrig erklärt, weil nur noch gut ein Drittel der Wehrpflichtigen zum Dienst herangezogen würde. ( Quelle: Tagesschau vom 20.01.2005)
  6. An der lockeren Einberufungspraxis von Wehrpflichtigen wird sich zunächst nichts ändern. ( Quelle: Spiegel Online vom 20.05.2004)
  7. Das Gericht stellte fest, dass die derzeitige Einberufungspraxis willkürlich und nicht dem Grundsatz der Wehrgerechtigkeit entspreche (Az 8 L 3008/03). ( Quelle: Tagesschau Online vom 17.01.2004)
  8. Der Grünen-Verteidigungsexperte Winfried Nachtwei argumentierte, das Gericht habe lediglich festgestellt, dass die Einberufungspraxis rechtlich geregelt und damit nicht willkürlich sei. ( Quelle: Spiegel Online vom 21.01.2005)
  9. Unter Berufung auf den Gleichheitsgrundsatz und das Willkürverbot des Grundgesetzes meldete Gertz Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Einberufungspraxis an. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.04.2004)