Mit Bescheid vom 17. 8. 1988 genehmigte das Landratsamt den Bau; die Rückwand der Garage ist nach den der Genehmigung zugrunde liegenden Eingabeplänen 3 m von der westlichen Grundstücksgrenze entfernt, wie es eine örtliche Bauvorschrift verlangt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)